Rigraratei Logo Rigraratei
  • Startseite
  • Über uns
  • Leistungen
  • Reiseziele
  • Blog
  • Bewertungen
  • Kontakt

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbedingungen für Reiseverträge

Letzte Aktualisierung: 15. November 2024

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Rigraratei GmbH (nachfolgend "Veranstalter") und dem Kunden über Reiseleistungen, die der Veranstalter als Reiseveranstalter erbringt.

Für Reiseverträge nach § 651a BGB, die ab dem 1. Juli 2018 geschlossen werden, gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - 651y BGB (Reiserecht).

Rigraratei GmbH
Marienplatz 15
80331 München
Deutschland

Geschäftsführer: Maria Schneider, Thomas Weber
Registergericht: Amtsgericht München
Handelsregisternummer: HRB 123456
Umsatzsteuer-ID: DE123456789

§ 2 Vertragsschluss

2.1 Grundlage des Angebots

Grundlage des Angebots des Veranstalters und des Reisevertrags sind die Reiseausschreibung sowie die ergänzenden Informationen des Veranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.

2.2 Reiseanmeldung

Der Kunde kann die Reise schriftlich, per E-Mail, telefonisch oder über unser Online-Buchungssystem anmelden. Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss des Reisevertrags verbindlich an. Der Kunde ist an seine Anmeldung 10 Tage gebunden.

2.3 Vertragsbestätigung

Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner besonderen Form. Sie kann auch durch Übersendung der Reisebestätigung oder einer Rechnung erklärt werden.

§ 3 Bezahlung

3.1 Anzahlung

Nach Vertragsschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Die Anzahlung ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Reisebestätigung zu leisten.

3.2 Restzahlung

Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt fällig. Liegt der Reiseantritt in weniger als 30 Tagen nach Vertragsschluss, ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.

3.3 Zahlungsarten

Zahlungen können per Überweisung, Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift erfolgen. Bei Zahlungsverzug können Mahngebühren erhoben werden.

§ 4 Leistungen des Veranstalters

4.1 Umfang der Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Angaben in der Reiseausschreibung und den ergänzenden Informationen des Veranstalters bei der Buchung.

4.2 Nebenkostenpflicht

Für Leistungen, die nicht ausdrücklich als im Reisepreis inbegriffen bezeichnet sind oder die nicht ausdrücklich als unentgeltlich beworben werden, kann der Leistungsträger ein Entgelt verlangen.

§ 5 Pflichten des Reisenden

5.1 Mitwirkungspflichten

Der Reisende hat bei auftretenden Leistungsstörungen im eigenen Interesse mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem örtlichen Leistungsträger mitzuteilen.

5.2 Reisedokumente

Der Reisende ist dafür verantwortlich, dass er und die für ihn angemeldeten Teilnehmer über die erforderlichen Reisedokumente verfügen, alle gesundheitspolizeilichen Vorschriften beachten und seine Pflichten erfüllen.

5.3 Besondere Bedürfnisse

Soweit der Reisende besondere Bedürfnisse hat (z.B. behindertengerechte Leistungen, Diätküche, Kinderbetten), sind diese spätestens bei der Buchung anzugeben.

§ 6 Preisänderungen

Der Veranstalter kann den vereinbarten Reisepreis nur in den folgenden Fällen und nur dann erhöhen, wenn zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisebeginn mehr als 20 Tage liegen:

  • sich die Beförderungskosten erhöhen, insbesondere die Treibstoffkosten,
  • sich die Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Tourismusabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, erhöhen oder
  • sich die für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse ändern.

Eine Preiserhöhung ist nur bis 20 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn zulässig und nur dann, wenn die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren.

§ 7 Änderungen von Reiseleistungen

7.1 Änderungen vor Reisebeginn

Änderungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsschluss notwendig werden und vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind dem Veranstalter vor Reisebeginn gestattet, soweit die Änderungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

7.2 Erhebliche Änderungen

Wird eine wesentliche Eigenschaft einer Hauptreiseleistung erheblich geändert, kann der Reisende unentgeltlich vom Reisevertrag zurücktreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, wenn der Veranstalter eine solche anbietet.

§ 8 Rücktritt durch den Reisenden / Stornokosten

8.1 Rücktrittsrecht

Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.

8.2 Stornokosten

Bei einem Rücktritt fallen folgende Stornokosten an:

  • bis 30 Tage vor Reisebeginn: kostenfrei
  • 29 bis 22 Tage vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises
  • 21 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 30% des Reisepreises
  • 14 bis 8 Tage vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises
  • 7 bis 4 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises
  • 3 bis 1 Tag vor Reisebeginn: 70% des Reisepreises
  • am Abreisetag oder Nichtantritt: 90% des Reisepreises

§ 9 Rücktritt durch den Veranstalter

9.1 Rücktritt bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl

Der Veranstalter kann von dem Reisevertrag zurücktreten, wenn die in der jeweiligen Reiseausschreibung ausdrücklich genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und der Veranstalter dem Reisenden spätestens an dem im Vertrag festgelegten Termin, frühestens jedoch 20 Tage vor Reisebeginn, den Rücktritt erklärt.

9.2 Außergewöhnliche Umstände

Der Veranstalter kann ferner vor Reisebeginn von dem Vertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist.

§ 10 Reiseversicherung

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung sowie einer Auslandskrankenversicherung. Diese Versicherungen sind nicht im Reisepreis enthalten und müssen separat abgeschlossen werden.

§ 11 Haftung des Veranstalters

11.1 Vertragliche Haftung

Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

11.2 Internationale Übereinkommen

Soweit für die Erbringung der Reiseleistungen internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Bestimmungen anzuwenden sind, die eine Beschränkung der Höhe oder des Umfangs der Haftung von Leistungsträgern vorsehen, kann sich auch der Veranstalter auf diese Bestimmungen berufen.

§ 12 Verjährung

Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB unterliegen der Verjährung in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

§ 13 Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Flugreisenden über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Veranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.

§ 14 Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter folgendem Link finden: https://ec.europa.eu/consumers/odr/

Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

§ 15 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt.

§ 16 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf das gesamte Rechtsverhältnis zwischen Kunde und Veranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Reisevertrag ist ausschließlich der Geschäftssitz des Veranstalters (München) zuständig, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Kontakt

Bei Fragen zu unseren AGB können Sie sich jederzeit an uns wenden:

Rigraratei GmbH
Marienplatz 15
80331 München
Deutschland

E-Mail: [email protected]
Telefon: +49 89 12345678
Fax: +49 89 12345679
Rigraratei Logo

Rigraratei

Ihr vertrauensvoller Partner für unvergessliche Deutschland-Reisen seit 2020.

Facebook Instagram Twitter

Kontakt

Adresse Marienplatz 15
80331 München, Deutschland
Telefon +49 89 12345678
E-Mail [email protected]

Navigation

  • Startseite
  • Über uns
  • Leistungen
  • Reiseziele
  • Blog
  • Kontakt

Rechtliches

  • Datenschutz
  • AGB
  • Cookie-Richtlinien

© 2024 Rigraratei.com - Alle Rechte vorbehalten